Für die Förderplattform können sich Vereine bewerben, die
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend und des Sportes verfolgen und Menschen in Not helfen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
- die Spende in dem unter Punkt 1.5. beschriebenen Versorgungsgebiet der enwag einsetzen.
Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die enwag fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung oder welche direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Zudem werden keine Vereine, Institutionen und Projekte unterstützt, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der enwag schaden.
Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Achtung